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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 178/03   

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https://dejure.org/2005,98149
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 178/03 (https://dejure.org/2005,98149)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.08.2005 - L 1 RA 178/03 (https://dejure.org/2005,98149)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. August 2005 - L 1 RA 178/03 (https://dejure.org/2005,98149)
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  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Berufsunfähigkeitsrente aus einem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 178/03
    Damit liegt ein nach § 96 a SGB VI relevantes Einkommen vor, wenn die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 SGB IV erfüllt sind (vgl. nur BSG, Urteil vom 17.12.2002, B 4 RA 23/02 R, ">96a%20SGB%20VI,%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2600, § 96a SGB VI, Nr. 1, S. 7; zuletzt wieder: BSG, Urteil vom 17.2.2005, B 13 RJ 43/03 R, S. 6).

    des BSG hat sich der klarstellenden gesetzlichen Regelung angeschlossen und erklärt, dass "für die Begründung eines eigenen sozialversicherungsrechtlichen Begriffs des Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit neben dem steuerrechtlichen Begriff der Gewinneinkünfte kein Raum ist, d.h. auch die Grundentscheidung, ob überhaupt eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, nicht mehr von den Sozialleistungsträgern getroffen wird" (BSG, Urteil vom 16. September 2003, B 13 RJ 13/04 R, S. 7; BSG, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 56/02 R; BSG, Urteil vom 17. Februar 2005, B 13 RJ 43/03 R, jeweils m.w.N.).

    Und zum Dritten und vor allem aber soll es durch die volle Parallelität beider Rechtsgebiete in diesem Punkt den Adressaten gerade unmöglich gemacht werden, sich für das jeweilige Rechtsgebiet - Steuerrecht einerseits, Sozialversicherungsrecht andererseits - die jeweils günstigste Gestaltungsmöglichkeit herauszusuchen: "Ansonsten könnten die Betroffenen die jeweils günstigste steuerrechtliche und sozialrechtliche Lösung kombinieren", BSG, Urteil vom 17. Februar 2005, B 13 RJ 43/03 R, S. 7.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 1 RA 179/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 178/03
    Bereits im Jahre 1977 hat das BSG hierzu erstmals vorangegangene LSG-Entscheidungen bestätigt, wonach Miet- oder Pachteinnahmen aus Betriebsaufspaltung als Einkünfte aus selbstständiger Gewerbetätigkeit gelten, und dies später mehrfach bekräftigt, u.a. im Jahre 1997 (vgl. nur: BSGE 45, 244, 245, 246; weitere Nachweise bei: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Dezember 2002, L 1 RA 179/02; zunächst zu § 25 Angestelltenversicherungsgesetz - AVG, später zu § 15 SGB IV).

    Sie musste daher aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen wissen, dass sie selbstständige Erwerbseinkünfte im o.g. Sinn erzielte und diese aufgrund der Hinweise der Beklagten anzugeben hatte (siehe in einem vergleichbaren Fall ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Dezember 2002, L 1 RA 179/02, rechtskräftig nach Zurückweisungsbeschluss des BSG vom 28. August 2003, B 4 RA 25/03 B).

  • BFH, 29.08.2001 - VIII R 34/00

    Einkommensteuer - Eheleute - Grundgesetzlicher Schutz der Ehe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 178/03
    Eine Betriebsaufspaltung liegt danach bei von Ehegatten betriebenen Gesellschaften vor, wenn die Ehegatten durch ihre gemeinsame Mehrheit sowohl im Besitz- als auch im Betriebsunternehmen ihren Willen durchsetzen können (vgl. nur: BFH, Urteil vom 2. Dezember 2004, III R 77/03; BFH, Urteil vom 29. August 2001, VIII R 34/00; BFH, Urteil vom 12. Oktober 1988, X R 5/86; BFH, Urteile vom 24. Juli 1986, IV R 98-99/85; BSG, Urteil vom 30. September 1997, 4 RA 122/95).
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 25/03 R

    Herabsetzung des Werts der monatlichen Einzelansprüche aus dem Stammrecht um die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 178/03
    Sie musste daher aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen wissen, dass sie selbstständige Erwerbseinkünfte im o.g. Sinn erzielte und diese aufgrund der Hinweise der Beklagten anzugeben hatte (siehe in einem vergleichbaren Fall ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Dezember 2002, L 1 RA 179/02, rechtskräftig nach Zurückweisungsbeschluss des BSG vom 28. August 2003, B 4 RA 25/03 B).
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R

    Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Arbeitseinkommen - Einkünfte eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 178/03
    des BSG hat sich der klarstellenden gesetzlichen Regelung angeschlossen und erklärt, dass "für die Begründung eines eigenen sozialversicherungsrechtlichen Begriffs des Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit neben dem steuerrechtlichen Begriff der Gewinneinkünfte kein Raum ist, d.h. auch die Grundentscheidung, ob überhaupt eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, nicht mehr von den Sozialleistungsträgern getroffen wird" (BSG, Urteil vom 16. September 2003, B 13 RJ 13/04 R, S. 7; BSG, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 56/02 R; BSG, Urteil vom 17. Februar 2005, B 13 RJ 43/03 R, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 30.09.1997 - 4 RA 122/95

    Pachtzins - Arbeitseinkommen - Selbstständige Arbeit - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 178/03
    Eine Betriebsaufspaltung liegt danach bei von Ehegatten betriebenen Gesellschaften vor, wenn die Ehegatten durch ihre gemeinsame Mehrheit sowohl im Besitz- als auch im Betriebsunternehmen ihren Willen durchsetzen können (vgl. nur: BFH, Urteil vom 2. Dezember 2004, III R 77/03; BFH, Urteil vom 29. August 2001, VIII R 34/00; BFH, Urteil vom 12. Oktober 1988, X R 5/86; BFH, Urteile vom 24. Juli 1986, IV R 98-99/85; BSG, Urteil vom 30. September 1997, 4 RA 122/95).
  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst - Anrechnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 178/03
    des BSG hat sich der klarstellenden gesetzlichen Regelung angeschlossen und erklärt, dass "für die Begründung eines eigenen sozialversicherungsrechtlichen Begriffs des Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit neben dem steuerrechtlichen Begriff der Gewinneinkünfte kein Raum ist, d.h. auch die Grundentscheidung, ob überhaupt eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, nicht mehr von den Sozialleistungsträgern getroffen wird" (BSG, Urteil vom 16. September 2003, B 13 RJ 13/04 R, S. 7; BSG, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 56/02 R; BSG, Urteil vom 17. Februar 2005, B 13 RJ 43/03 R, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2004 - III R 77/03

    Betriebsaufspaltung; Zugehörigkeit eines Miteigentumsanteils an einem der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 178/03
    Eine Betriebsaufspaltung liegt danach bei von Ehegatten betriebenen Gesellschaften vor, wenn die Ehegatten durch ihre gemeinsame Mehrheit sowohl im Besitz- als auch im Betriebsunternehmen ihren Willen durchsetzen können (vgl. nur: BFH, Urteil vom 2. Dezember 2004, III R 77/03; BFH, Urteil vom 29. August 2001, VIII R 34/00; BFH, Urteil vom 12. Oktober 1988, X R 5/86; BFH, Urteile vom 24. Juli 1986, IV R 98-99/85; BSG, Urteil vom 30. September 1997, 4 RA 122/95).
  • BSG, 15.12.1977 - 11 RA 38/77

    Arbeitseinkommen - Einmann-GmbH - Einkünfte des Alleingesellschafters - Zu

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 178/03
    Bereits im Jahre 1977 hat das BSG hierzu erstmals vorangegangene LSG-Entscheidungen bestätigt, wonach Miet- oder Pachteinnahmen aus Betriebsaufspaltung als Einkünfte aus selbstständiger Gewerbetätigkeit gelten, und dies später mehrfach bekräftigt, u.a. im Jahre 1997 (vgl. nur: BSGE 45, 244, 245, 246; weitere Nachweise bei: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Dezember 2002, L 1 RA 179/02; zunächst zu § 25 Angestelltenversicherungsgesetz - AVG, später zu § 15 SGB IV).
  • BFH, 12.10.1988 - X R 5/86

    1. Zur faktischen Beherrschung als Voraussetzung für eine Betriebsaufspaltung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 178/03
    Eine Betriebsaufspaltung liegt danach bei von Ehegatten betriebenen Gesellschaften vor, wenn die Ehegatten durch ihre gemeinsame Mehrheit sowohl im Besitz- als auch im Betriebsunternehmen ihren Willen durchsetzen können (vgl. nur: BFH, Urteil vom 2. Dezember 2004, III R 77/03; BFH, Urteil vom 29. August 2001, VIII R 34/00; BFH, Urteil vom 12. Oktober 1988, X R 5/86; BFH, Urteile vom 24. Juli 1986, IV R 98-99/85; BSG, Urteil vom 30. September 1997, 4 RA 122/95).
  • BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 23/02 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze -

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